Satzung der
Freunde und Förderer der Mediothek Krefeld e.V. vormals
Freunde und Förderer der Stadtbücherei Krefeld.V.
§ 1 Name und Sitz
Nachdem die Stadtbücherei Krefeld seit dem 1.04.2008 ihren Namen in Mediothek Krefeld geändert hat, nennt der Verein sich „Freunde und Förderer der Mediothek Krefeld e.V.“ Die Änderung wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Krefeld.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Mediothek Krefeld und deren Verankerung im Bewusstsein der Bevölkerung. Sein besonderes Anliegen gilt der Verbreitung und Pflege der in der Mediothek vorhandenen oder noch zu integrierenden Medien, vornehmlich des Buches.
Er veranstaltet hierzu zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Mediothek „Tage der offenen Tür“, Autorenlesungen, Lesungen in Schulen, pädagogische Lesebegleitung, Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken in Krefeld, Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein nimmt keinen Einfluss auf den Aufbau des Medienbestandes.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft des Vereins
1) In den Verein können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden.
2) Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit sofortiger Wirkung.
Der Ausschluss erfolgt, wenn das Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister, sowie zwei bis vier Beisitzern. Der Vorsitzende bildet mit den beiden Stellvertretern und dem Schatzmeister den Vorstand im vereinsrechtlichen Sinne.
Die Leitung der Mediothek Krefeld gehört dem Vorstand als geborenes Mitglied an.
Zur Vertretung des Vereins sind je zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam berechtigt.
Dem Vorstand obliegt die allgemeine Vereinsleitung, die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.
Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit jeweils so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert und dies von der Mehrheit des Vorstandes oder von mindestens ¼ der Mitglieder des Vereins verlangt wird.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Wahl und Abberufung des Vorstandes, über Beiträge, über Satzungsänderungen, über Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes und über die Auflösung des Vereins.
Ohne Beschränkung der Vertretungsmacht nach außen ist der Vorstand verpflichtet, bei außergewöhnlichen Rechtsgeschäften, insbesondere wenn sie erhebliche Verpflichtungen des Vereins oder besondere Risiken mit sich bringen, vorab die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind mit Ausnahme der Beschlüsse über Beiträge und über Satzungsänderungen auch gültig, wenn der Gegenstand in der Einladung nicht bezeichnet war. Alle Beschlüsse sind zu protokollieren.
Jedes anwesende Mitglied in der Mitgliederversammlung hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in dieser Satzung nicht eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.
Über die Auflösung des Vereins kann nur Beschluss gefasst werden, wenn dieser Punkt in der Tagesordnung vorher schriftlich bekanntgegeben wurde.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag bis zu 50% ermäßigen.
§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Krefeld, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Mediothek Krefeld zu verwenden hat.
§ 11 Kassen- und Rechnungsführung
Über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist ordnungsgemäß Buch zu führen.
Die Prüfung der Kassen- und Rechnungsführung obliegt den von der Mitgliederversammlung jährlich zu bestellenden zwei Rechnungsprüfern.
Krefeld, den 28. März 2012